AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mai 2025
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen von Guave Studios GmbH (nachfolgend «Guave») gegenüber seinen Kunden (nachfolgend «Kunde»). Eine Abweichung von den AGB ist nur durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung möglich.
Abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Kunden (inkl. AGB des Kunden) werden ebenfalls nur Bestandteil des Vertrages, wenn Guave diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Guave behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
2 Leistungen von Guave
2 1 Kostenvoranschlag und effektive Vergütung
Guave unterbreitet dem Kunden für die einzelnen zu erbringenden Leistungen einen Kostenvoranschlag in möglichst detaillierter Form. Der Kostenvoranschlag ist als Richtwert zu verstehen. Die effektive Vergütung wird nach Aufwand festgesetzt. Der Kostenvoranschlag enthält die für die Berechnung der Vergütung anwendbare Bemessungsgrundlage. Die von Guave offerierten Stundensätze gelten bei Beauftragung vom Kunden als akzeptiert. Mehraufwände von bis zu 15% gegenüber des Kostenvoranschlags sind vom Kunden zu tragen.
Leistungen für die Wartung (Maintenance) und den Support offeriert Guave dem Kunden ebenfalls in der Form eines Kostenvoranschlags, der wiederum als Richtwert zu verstehen ist (s. obiger Absatz).
Reisespesen und Verbrauchsmaterialien sowie weitere Aufwendungen sind im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Der Kunde hat Guave diese Auslagen gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen zusätzlich zu vergüten. Siehe Ziffer 2.5 für weitere Details.
Ebenfalls nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind Drittlizenzen. Sind solche nötig, so sind diese direkt vom Kunden beim Drittanbieter zu lösen. Das Vertragsverhältnis entsteht direkt zwischen dem Anbieter der Lizenz (Drittlizenzgeber) und dem Kunden. Guave leistet die nötige Unterstützung.
2 2 Kosten bei Leistungen ausserhalb der Arbeitszeiten und bei Notfällen
Erbringt Guave aufgrund einer Dringlichkeit des Kunden Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (vor 08.00 Uhr bzw. nach 17.30 Uhr), so ist auf den offerierten Stundensätzen (gemäss Ziffer 2.1.) ein Zuschlag von jeweils 50% geschuldet. Dasselbe gilt für den Fall, dass Guave aufgrund eines Notfalls ausserordentliche Supportleistungen für den Kunden erbringt, welche nicht in einem offerierten bzw. akzeptierten Supportauftrag enthalten sind.
2 3 Bestellungen und Anpassungen
Alle Bestellungen des Kunden sind verbindlich, unabhängig davon, ob sie über Telefon, E-Mail oder anderweitig kommuniziert werden.
Wünscht der Kunde nach der Bestellung Anpassungen oder Ergänzungen der Leistungen von Guave, erstellt Guave einen Kostenvoranschlag mit den geschätzten Zusatzkosten. Die Leistungserbringung erfolgt erst, nachdem der Kunde dem Kostenvoranschlag schriftlich zugestimmt hat.
2 4 Lieferzeiten und -termine
Allfällig von Guave kommunizierte Lieferzeiten sind nicht verbindlich und Guave leistet keine Gewähr für die Angaben. Guave ist bemüht, angegebene Lieferzeiten möglichst einzuhalten. Durch technologische oder regulatorische Änderungen, Anpassungen in der bestellten Leistung etc. können Lieferverzögerungen entstehen.
Liegt ein Lieferverzug von mehr als 90 Kalendertagen über der angegebenen unverbindlichen Lieferfrist vor, der von Guave zu vertreten ist, hat der Kunde das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall wird dem Kunden ein allfällig im Voraus bezahlter Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber Guave (aus Verzug, Schadenersatz etc.) sind ausgeschlossen.
Liegt ein Lieferverzug von mehr als 90 Kalendertagen über der angegebenen unverbindlichen Lieferfrist vor, der nicht von Guave zu vertreten ist, ist Guave berechtigt, eine Zwischenabnahme durchzuführen und die bereits erbrachten Leistungen in Form einer Zwischenabrechnung in Rechnung zu stellen.
2 5 Beizug Dritter
Guave ist nach eigenem Ermessen befugt und vom Kunden ermächtigt, Drittunternehmen zur Erbringung einzelner Leistungen zu beauftragen.
Leistungen betreffend Lizenzen (u.a. für die Nutzung von Grafiken, Schriften, Bildern, Videos) werden von Guave stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden (direkte Stellvertretung) beauftragt. Leistungen, die mit der Eigenleistung von Guave im Zusammenhang stehen, werden von Guave in eigenem Namen aber auf Rechnung des Kunden beauftragt (indirekte Stellvertretung).
Die Kosten für die Beauftragung Dritter sind im Kostenvoranschlag gemäss Ziffer 2.1 berücksichtigt.
2 6 Reisespesen und Auslagenersatz
Die zum Zweck der Vertragsausführung erforderlichen Reisezeiten von Guave werden dem Kunden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes verrechnet. Als Reisezeit gilt die Zeit, welche notwendig ist, um vom Sitz von Guave zum Einsatzort des Kunden zu gelangen. Guave kann selbständig entscheiden, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto zu nutzen. Der Kunde trägt die Kosten für Tickets der 2. Klasse bzw. von CHF 0.70 pro gefahrenem Kilometer (ab Sitz Guave).
Wird für die Erbringung von Leistungen Verbrauchsmaterial benötigt, so sind die entsprechenden Kosten vom Kunden zusätzlich zu tragen. Der Kunde genehmigt Kosten für Verbrauchsmaterial bis maximal CHF 100 pro Auftrag.
3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde unterstützt Guave durch rechtzeitige Instruktionen, Bereitstellung erforderlicher Informationen und Zugriffsrechte sowie geeignete Mitarbeiter in ausreichender Zahl. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde. Versäumt er seine Mitwirkungspflichten, wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
4 Gewährleistung und Haftung
4 1 Gewährleistung
Guave steht dafür ein, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden.
Die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Internetbereich erfordert eine regelmässige Anpassung der realisierten Projekte. Guave kann daher nicht dafür einstehen, dass deren Funktionsfähigkeit bei Änderungen in der Systemumgebung sowie im kombinierten Einsatz mit beliebigen Daten, Informationssystemen und Programmen gewährleistet bleibt.
Nach Ablieferung bzw. vereinbarter vorgängiger Teillieferung hat der Kunde das Produkt umgehend und sorgfältig zu prüfen. Mängel sind spätestens innert 14 (vierzehn) Arbeitstagen nach Ablieferung bzw. Teillieferung schriftlich und detailliert zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt das Produkt vom Kunden als mängelfrei genehmigt.
In jedem Fall hat Guave ein ausschliessliches Recht zur Nachbesserung. Gelingt es Guave nicht, innert einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben, so erhält der Kunde ein ausschliessliches Recht auf Minderung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes. Verursacht die Nachbesserung übermässige Kosten, kann keine Nachbesserung verlangt werden, sondern einzig Minderung des Honorars.
Nicht als Mangel gelten insbesondere:
Konzepte, Layouts, Grafiken und Designs, welche durch Guave im Rahmen ihrer
schöpferischen Freiheit erstellt wurden;
- Mangelhafte Funktionalität, Browsertauglichkeit und Darstellung des Produkts auf
Geräten, Browsern und Browserversionen, bezüglich derer Guave die mangelfreie
Funktionalität, Browsertauglichkeit und Darstellung nicht zugesichert hat;
- Fehlende Kompatibilität der erstellten Produkte mit Programmen, die von Dritten
erstellt werden, sofern Guave die Kompatibilität mit solchen Programmen nicht zugesichert hat; - Verfehlen des mit dem Produkt vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zwecks;
- Mängel, die auf die Lieferung mangelhaften Materials durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Mängel, die auf die nachträgliche Abänderung oder Manipulation der Quelldaten durch den Kunden zurückzuführen sind.
Für im Leistungsumfang eingeschlossene Produkte und Arbeiten von Drittlieferanten gilt die Drittgarantie unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung oder Haftung von Seiten Guave.
Die Gewährleistung von Guave ist ausgeschlossen, sobald der Kunde an den von Guave erbrachten Leistungen Modifikationen vorgenommen hat oder durch einen Dritten hat vornehmen lassen (z.B. am Source Code).
4 2 Haftung
Die Haftung von Guave ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bei unmittelbaren Schäden, welche aufgrund von grober Fahrlässigkeit von Guave entstanden sind, ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für die Leistungen von Guave beschränkt.
Jede weitergehende Haftung von Guave und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind ausdrücklich wegbedungen.
Guave haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Modifikationen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte entstehen.
Insbesondere ist der Kunde für die geeigneten Sicherheitsmassnahmen in organisatorischer, technischer und vertraglicher Hinsicht im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugangspassworten, der Datenübermittlung, missbräuchlicher Verwendung durch Unbefugte sowie personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten Guave selber verantwortlich.
5 Zahlungskonditionen, Rechnungsstellung, Verrechnungsverbot
Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Guave berechtigt, dem Kunden während der Leistungserbringung monatlich Akonto-Rechnungen in ungefährer Höhe der bisher entstandenen Aufwendungen zu stellen. Akonto-Rechnungen sind spätestens innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Verzug des Kunden mit Zahlung der Akonto- Rechnungen um mehr als 14 Tage ist Guave berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Zahlung einzustellen.
Nach Beendigung des Auftrags stellt Guave Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zahlbar. Guave hat das Recht, bei Verzug des Kunden mit Zahlung der Schlussrechnung um mehr als 14 Tage, den Zugang zum Produkt zu sperren oder die volle Funktionsfähigkeit des Produkts einzuschränken.
Wartungs- und Servicedienstleistungen stellt Guave periodisch in Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
Guave ist berechtigt, für verspätete oder ausgebliebene Zahlungen einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen von Guave mit allfälligen eigenen Forderungen zu verrechnen.
6 Kündigung
Wird der Auftrag vor Vollendung durch eine der Parteien aus einem sachlich gerechtfertigten Grund aufgelöst, hat der Kunde Guave die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen und die gemachten Auslagen zu ersetzen. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch Guave bleibt vorbehalten.
7 Daten, Informationen, Unterlagen
Die Parteien stellen sich gegenseitig die für die Vertragsausführung notwendigen Daten, wie Texte, Bilder, Filme, Adressen usw., zeitgerecht zur Verfügung. Die Daten dürfen ausschliesslich zum Zwecke der Vertragsausführung verwendet werden. Das Eigentum und alle Rechte an den Daten verbleiben bei der übergebenden Partei.
Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung von Guave, kann der Kunde die Herausgabe der Daten und Unterlagen gegen eine kostendeckende Gebühr verlangen. Nach Beendigung des Projektes ist Guave berechtigt, Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, ohne vorgängige Anfrage beim Kunden zu vernichten. Die Herausgabe der Daten und Unterlagen an den Kunden bewirkt auf keinen Fall eine Freigabe der Nutzungsrechte.
8 Verwendungs- und Nutzungsrechte; Urheberrechte
8 1 Produkte und Arbeitsergebnisse von Guave
Guave behält sich für alle erstellten Produkte und Arbeitsergebnisse (auch für Richtofferten, Strategien, Konzepte, etc.) ihre Eigentums- und Urheberrechte (inkl. verwandte Schutzrechte) vor. Mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt Guave dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Produkten und Arbeitsergebnissen inklusive Source Code ein. Das Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich das Recht des Kunden, das Produkt bzw. das Arbeitsergebnis gemäss Vertragszweck zu nutzen sowie für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern. Darüber hinausgehende Nutzungsweisen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Guave.
Guave hat das Recht, Hinweise auf ihre Urheberschaft an sämtlichen gelieferten urheberrechtlichen Werken anzubringen. Guave hat zudem das Recht, das Projekt sowie den Kunden auf der eigenen Webseite zu nennen bzw. vorzustellen.
8 2 Produkte und Arbeitsergebnisse von Dritten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittlizenzen je nach den Bestimmungen des Drittlizenzgebers bestimmten Nutzungsbeschränkungen unterliegen können.
8 3 Daten, Informationen und Unterlagen des Kunden
Der Kunde leistet Gewähr dafür, über alle Rechte des Contents zu verfügen und sich die Rechte Dritter hat abtreten bzw. lizenzieren lassen. Sollte Guave im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag von Dritten aus Verletzung von Immaterialgüterrechten in Anspruch genommen werden, wird Guave den Kunden schriftlich über solche Ansprüche orientieren. Der Kunde ist verpflichtet, Guave bei in Inanspruchnahme durch Dritte vollständig schadlos zu halten.
9 Schlussbestimmungen
9 1 Vertraulichkeit
Die Parteien halten sämtliche nicht öffentlichen Informationen über die persönlichen und geschäftlichen Umstände der Parteien, welche diesen im Zusammenhang mit der Vertragsausführung zur Kenntnis gelangen, während und über die Vertragsdauer hinaus vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vorbehalten bleibt die Bekanntgabe von Daten und Informationen an Dritte zwecks Vertragsausführung oder zwecks Durchsetzung von Ansprüchen der Parteien.
Guave ist zudem berechtigt, den Kunden inkl. der abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden.
9 2 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
9 3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Guave. Guave ist berechtigt, als Gerichtsstand den Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden zu wählen.